Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns angenommenen Aufträge. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werks als anerkannt.
    2. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn ihnen ausschließlich schriftlich zugestimmt wurde.
    3. Für den Leistungsumfang und die Abwicklung eines Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Geschieht die Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers oder aus anderen Gründen nicht in Schriftform, gehen die Folgen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
    4. Diese Bestimmungen gelten auch für alle zuarbeitenden Dienstleister, die zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind.

  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Produktionskosten werden für jedes Projekt in einem Angebot festgelegt. Sollte der Auftraggeber kein Angebot anfordern, gelten automatisch unsere aktuellen Preise.
    2. Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt festgelegt: Zahlungen erfolgen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    3. Im Falle von Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber behalten wir uns das Recht vor, bereits entstandene Kosten sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Kosten orientiert sich dabei an den bis zur Stornierung erbrachten Leistungen.
    4. Alle gelieferten Waren und erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
    5. Die mit dem Auftrag verbundenen Zusatzkosten (wie beispielsweise Reisekosten, Spesen, Modellhonorare, Studiomieten usw.) werden grundsätzlich vom Auftraggeber getragen, selbst wenn sie nicht explizit im Kostenvoranschlag kalkuliert wurden.

  3. Mitwirkungspflichten
    1. Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der für uns notwendige Informationen bereitstellt und die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführen kann.
    2. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu ermöglichen. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige, umfassende und kostenfreie Erbringung aller notwendigen Mitwirkungen seitens des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen.
    3. Im Falle nicht rechtzeitiger Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber, welche zu Verzögerungsschäden und eventuellen Mehraufwendungen führt, behalten wir uns das Recht vor, einen Schadensersatz vom Auftraggeber zu fordern und werden nach Aufforderung unter Nachfristsetzung von 10 Tagen in Textform von unserer Leistungspflicht entbunden.

  4. Lieferbedingungen & Änderungen
    1. Wir bemühen uns um die bestmögliche Einhaltung der kommunizierten Lieferzeiten. Diese sind jedoch nicht rechtlich bindend, es sei denn, sie sind schriftlich als Fixtermine vereinbart. Zeitliche Angaben in der Auftragsbestätigung allein gelten nicht als ausreichende Deklarierung von Fixterminen.
    2. Sollten wir während der Projektumsetzung feststellen, dass der ursprünglich geplante Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber umgehend und detailliert über die Gründe für die Verzögerung sowie die voraussichtliche Dauer dieser Verzögerung informiert.
    3. Beanstandungen bezüglich der erbrachten Leistungen oder gelieferter Waren müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gelten die Leistungen oder Waren als genehmigt.
    4. Möchte der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen vornehmen, die nicht auf von uns zu vertretende Mängel zurückzuführen sind, trägt er die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Auch für einen Mehraufwand aufgrund nachträglicher Änderungen des Briefings oder Layouts werden dem Auftraggeber entsprechende Gebühren in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten sowie die Kosten für bereits gebuchte und nicht mehr stornierbare Drittleistungen (wie beispielsweise Locationmiete, bereits gemietetes Equipment und nicht stornierbare Reisen usw.) geltend zu machen.

  5. Gewährleistung & Haftung
    1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadens- und Aufwendungsersatz, unabhängig von ihrem rechtlichen Grund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung im Falle von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
    2. Hat der Auftraggeber uns kein Layout oder Briefing mit Auftragserteilung zur Verfügung gestellt und somit keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung vorgelegt, so erfolgt die Gestaltung allein in unserem Ermessen.
    3. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (wie beispielsweise Krieg, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, technische Störungen, der Ausfall von Computerprogrammen und dem Verlust von Daten), die die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigen, verlängern sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Störung. Zu solchen Betriebsstörungen zählen auch Schlechtwettertage bei geplanter Outdoor-Fotografie, unvorhersehbares Nichterscheinen von gebuchten Models oder der Ausfall von gebuchten Reisen (wie zum Beispiel unvorhersehbare Flugstornierungen), bedingt durch Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind. Falls die daraus resultierende Verzögerung für den Auftraggeber oder für uns unzumutbar ist, behalten wir uns das Recht vor, den Einzelauftrag abzubrechen oder zu kündigen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz für beide Parteien.

  6. Datenschutz & Verschwiegenheit
    1. Wir und der Auftraggeber verpflichten uns, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Teils zu wahren. Beide Parteien verpflichten sich, die Einhaltung dieser Verpflichtung auch in Bezug auf ihre Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt über die Dauer des Vertrages hinaus bestehen.
    2. Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung der Aufträge unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern.

  7. Rechte
    1. Wir gewähren dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich uneingeschränkte Recht, das fertige Werk für den im Vertrag vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Alle weiteren Nutzungsrechte verbleiben bei uns.
    2. Eine Bearbeitung des Werkes ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
    3. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei nicht genehmigter Verwertung oder Anpassung des Werks durch den Auftraggeber oder Dritte ist eine Vertragsstrafe von 300% der Auftragssumme fällig, basierend auf unserem Angebot an den Auftraggeber.
    4. Für die Nutzung der Werke können wir, sofern nicht anders vereinbart, darauf bestehen, als Urheber genannt zu werden. Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung behalten wir uns das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
    5. Das Eigentum an sämtlichen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien, Zwischenprodukten, offenen Dateien sowie schriftlich festgelegten Absprachen, Konzepten und Drehbüchern bleibt in unserem Besitz.
    6. Wir versichern, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für schriftlich fixierte Absprachen, Konzepte und Drehbücher zu verfügen. Wir garantieren jedoch nicht, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Insbesondere wird keine Gewähr übernommen, wenn aufgrund begründeter Zweifel die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann. Dies gilt auch für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.
    7. Der Auftraggeber ist allein für mögliche Rechtsverletzungen, die aus der Veröffentlichung von Filmmaterial und Bildmaterial und/oder deren Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text resultieren, verantwortlich. Er haftet für alle Schadenersatzansprüche, die gegenüber dem Produzenten geltend gemacht werden könnten, insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre.

  8. Websites
    1. Wenn der Kunde zu Vertragsbeginn eine eigene Domain bereitstellt, bleiben die Eigentumsrechte nach nach Beendigung der Zusammenarbeit im Besitz des Kunden.
    2. Wird im Zuge der Erstellung und/oder Zurverfügungstellung einer Webpräsenz durch uns eine neue Domain registriert, stehen dem Kunden die Eigentumsrechte an dieser Domain auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zu.

  9. Schlussbestimmung
    1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.
    3. An einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nehmen wir nicht teil.
    4. Wir behalten uns vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt und sind wirksam, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung. Ein fristgemäßer Widerspruch berechtigt uns zur Vertragskündigung zum Zeitpunkt der Änderungen.
    5. Werden eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gem. § 306 BGB unberührt.


Stand: November 2023